Handelsrecht

Unsere Kanzlei unterstützt Sie beim Aufbau von Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften, Unternehmenszusammenschlüsse, europäische Wirtschaftskonzerne, bei der Unternehmensführung, bei der Durchführung von Versammlungen der Gesellschaftsorgane und der Abfassung der entsprechenden Protokolle, bei der Anfechtung der Versammlungen, bei der Überprüfung der korrekten Ausübung der Tätigkeit der Geschäftsführer.

Wir stehen Ihnen bei der gerichtlichen Anfechtungsklage der Versammlungen zur Seite, bei der Beschwerde vor Gericht wegen schwerwiegender Unregelmäßigkeiten, bei den Haftungsklagen gegenüber den Geschäftsführern, bei den Klagen zum Minderheitenschutz.

Wir unterstützen bei Unternehmens- oder Gesellschaftsabtretungen, bei Anteilsabtretungen, bei Zusammenschluss oder bei Auflösung; bei der gesamten Tätigkeit, welche die Gestaltung von Assoziationsverträgen jedweder Art und der entsprechenden Organe betrifft.

Die Struktur befindet sich in kontinuierlicher Weiterbildung in Erwartung der bereits verabschiedeten neuen Vorschrift zur europäischen Gesellschaft, die in einem Jahr in Kraft treten werden, sowie der neuen Vorschrift zu den Gesellschaften, die in 2004 in Kraft treten muss.

Wir beschäftigen uns ebenso mit dem Wertpapierrecht und mit Zusammenhängen, welche auf reglementierten Märkten notierten Wertpapieren betreffen.

Gleichermaßen beschäftigen wir uns mit den Fragen, welche die Auflösung der Beziehung des stillen Gesellschafters oder die des Assoziationsunternehmens oder des Unternehmens betreffen.

Wir kümmern uns auch um die Liquidationsphase, ob freiwillig oder mittels Konkursverfahren durchgeführt.

Wir arbeiten jede Art von Handelsvertrag aus, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene mit besonderem Bezug auf bilaterale Abkommen zwischen Staaten, auf das Wiener Abkommen sowie auf die entsprechenden europäischen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, welche allgemein oder auf die einzelnen Typen der Handelsgüter und Verkaufsgüter anwendbar sind.

 

Unsere Anwälte:
Prof. Avv. Gian Alberto Ferretti