Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts beraten wir bei Neugründung, Erwerb, Veräußerung, Liquidation und Auseinandersetzung von Gesellschaften und gewerblichen Unternehmen.

Wir entwerfen und verhandeln die erforderlichen Verträge in enger Zusammenarbeit mit Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und weiteren kompetenten Partnern.

Bei der Neugründung von Tochtergesellschaften betreuen wir unsere Mandanten in der operativen Anfangsphase juristisch und überwachen die Umsetzung der von der Muttergesellschaft vorgegebenen Parameter .

Planen unsere Mandanten eine Firmengründung oder andere Aktivität im Ausland, helfen wir ihnen über International Jurists, und bleiben der direkte Ansprechpartner.

 

Unsere Anwälte:
Prof. Avv. Gian Alberto Ferretti