Immobilienkaufrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Bedarf in gerichtlichen und aussergerichtlichen Verhandlungen, die den Immobilienbesitz oder Verkauf betreffen und in allen damit zusammenhaengenden Fragen, wie den noetigen Vorerkundungen über die Immobilie und den Eigentümer. Dadurch ermoeglichen wir es unseren Mandanten, zufriedenstellenden Vorvertraege und notarielle Hauptvertraege ohne unangenehme Ueberraschungen abzuschliessen.
Wir helfen unseren Mandanten in der Verkaufsphase und beraten sie über die verschiedenen Moeglichkeiten des Grundstücksverkaufs bzw. -erwerbs, wie z.B. über den Verkauf auf Leibrente (z.B. Niessbrauch bleibt beim Verkaufer) oder über den Verkauf oder die Verpachtung nur des Niesbrauchs.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Auseinandersetzung von Miteigentum oder -besitz oder bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Im Falle der Zwangsvollstreckung vertreten wir sowohl Glaeubiger als auch Schuldner waehrend des ganzen Verfahrens und überwachen die korrekte Führung der Katasterbücher und der Grundbücher.