Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit

Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Rechtsgebiet, sei es beratend oder als Vertreter in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlußverfahren.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, der Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen, sowie der Änderung bzw. Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Bei der taktischen Vorbereitung und Durchführung von Betriebsänderungen (Umstrukturierung, Einführung neuer Technologien oder Personalabbau) unterstützen wir unsere Mandanten ebenfalls um einen entsprechenden Interessenausgleich oder Sozialplan herbeizuführen.