Fusion, Unternehmenskauf und Beteiligungserwerb

Wir führen den fusionsbedingten, übernahmebedingten Zusammenschluss von Betrieben oder von Teilen von Betrieben sowohl auf horizontaler, als auch auf vertikaler Ebene durch.

Dabei berücksichtigen wir, abgesehen von den vertraglichen Fragen, auch die Analyse des Vermögens des betreffenden Unternehmens sowie dessen wirtschaftliche bzw. ökonomische Lage. In diesem Zusammenhang werden alle finanziellen, steuerlichen, versicherungstechnischen, gerichtlichen, gewerkschaftlichen und arbeitsvertraglichen Aspekte, welche sich aus dem Zusammenschluss ergeben entsprechend den Anforderungen berücksichtigt.

 

Unsere Anwälte:
Prof. Avv. Gian Alberto Ferretti