Familienrecht

Die Kanzlei berät in allen das Familienrecht betreffenden Fragen mit Bezug auf die Ehe (Gültigkeit, Fähigkeit der Personen etc.), die Rechte und Pflichten der Eheleute und die Auflösung der Bindung und steht bei den Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie bei Fragen, die das Eheverhältnis in der Familie zum Gegenstand haben (Vereinbarungen, Gütergemeinschaft, Familienunternehmen etc.) zur Seite; außerdem helfen wir bei Fragen der ehelichen oder unehelichen Kindern und mit Bezug auf den Schutz auf die Adoptionsprozeduren und all das, was den Status des Adoptivkindes betrifft.

 

Unsere Anwälte:
Gr. Uff. Avv. Aldo Ferretti