Beteiligungserwerb, Unternehmenskauf und Fusion

Der Zusammenschluss von Unternehmen findet mit Fusionen, Unternehmens-, Anteils- oder Aktienpaketkäufen auf vertikaler oder horizontaler Ebene statt.

Der vertragliche Aspekt kann jedoch nicht von einer Analyse des Besitzes und der wirtschaftlichen, finanziellen, steuerrechtlichen, versicherungsbezogenen, rechtlichen gewerkschaftlichen und der Situation absehen, die auf die geltenden Arbeitsverträge bezogen ist, mit allen Ansprüchen, die das vergangene Verhältnis betreffen und daraus abgeleitet werden können.

Die Kanzlei beschäftigt sich mit derartigen Situationen im Entstehungsmoment des Vertrages, bei der Untersuchung des kaufenden Unternehmens, bei den Wirtschaftsverhandlungen, bei der Vertragsabfassung mit dem Bezugsvermögensstand und allen zur Bestimmung des Vertragsgegenstandes notwendigen Anlagen. Man muss die Haftung, welche die Parteien in Bezug auf die Verträge, die Kredite, die Verbindlichkeiten und die rechtlichen Situationen übernehmen, die übertragen werden, begrenzen.

Man muss Versicherungsdeckungen oder Banksicherheiten gegenübertreten oder diese beantragen und einerseits sicherstellen, dass das vertraglich Zugesicherte real ist und andererseits dafür sorgen, dass die Zahlung des Preises problemlos erfolgt.

 

Unsere Anwälte:
Prof. Avv. Gian Alberto Ferretti